Prüfung von Fördermitteln bei gemeinnützigen Einrichtungen
Gemeinnützige Unternehmen, wie z. B. Vereine, Stiftungen oder GmbHs finanzieren Ihre satzungsgemäßen Aufgaben und Projekte in der Regel durch Zuwendungen, Fördermittel und Zuschüsse. Diese werden aber nicht einfach so gestellt, in einigen Fällen verlangen die Fördermittelgeber eine Prüfung der Verwendung der Fördermittel. Diese Prüfung erfolgt in der Regel durch einen Wirtschaftsprüfer.
Das Prüfen von Fördermitteln
Im Gegensatz zu z. B. Jahresabschlussprüfungen erfordert die Prüfung von Fördermitteln ein teilweise extrem hochspezialisiertes Wissen in dem Bereich, in dem sich das gemeinnützige Unternehmen bewegt. Nur so kann eingeschätzt werden, ob die Fördermittel ihrem Zweck gemäß eingesetzt werden.
In der Regel sind die vom Fördermittelgeber gestellten Zuwendungen nämlich an einen bestimmten Fördermittelzweck gebunden. In diesem Zusammenhang wird meistens ein Verwendungsnachweis vom Zuwendungsempfänger verlangt, der im Falle einer Fremdprüfung durch den Wirtschaftsprüfer begutachtet wird.
Integraler Bestandteil dieser Prüfung von Fördermitteln ist die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen durch den Zuwendungsempfänger.
Ablauf einer Fördermittelprüfung
Die Prüfung von Fördermitteln durch uns findet regelmäßig nach abgestimmten Terminen direkt vor Ort statt. Dabei überzeugen wir uns davon, dass sich die Zahlen des Verwendungsnachweises bzw. der Jahresrechnung aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten lassen.
Außerdem werden stichprobenartige Belegprüfungen vorgenommen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen und die Ansatzfähigkeit der Kosten nachvollziehen zu können.
Nach Abschluss der erfolgreichen Prüfung bestätigen wir die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.
Benötigen Sie Hilfe bei der Prüfung der Fördermittelverwendung? Sprechen Sie uns gerne dazu an.