Betriebskitas – Neue Quote erfordert Überprüfung, um Gemeinnützigkeit sicherzustellen
Neue 25-%-Quote erfordert eine Überprüfung von Satzung und Platzvergabe
Betriebskitas und betriebsnahe Kindertageseinrichtungen sind für viele Familien ein wichtiger Baustein, um Beruf und Betreuung miteinander zu vereinbaren. Für gemeinnützige Träger stellt sich aber die steuerliche Kernfrage, ob die Einrichtung noch für die Allgemeinheit »offen« ist. Die Finanzverwaltung gibt dafür nun mit einer 25-%-Quote einen konkreten Maßstab vor.
Lesen Sie den vollständigen, von Steuerberater Mario Fuhs für die Ausgabe Heft 07/08 der „KiTa aktuell“ verfassten Artikel hier:
„Betriebskitas – Neue Quote erfordert Überprüfung, um Gemeinnützigkeit sicherzustellen“ (PDF)
Quelle:
Fuhs, M. (2026): Betriebskitas – Neue Quote erfordert Überprüfung, um Gemeinnützigkeit sicherzustellen.
In: KiTa aktuell, 7-8/26, S. 18-19.
Hürth: Carl Link, Wolters Kluwer Deutschland GmbH.
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