Eine erste Unterscheidung gibt es durch fördernde und operative Stiftungen:
Fördernde Stiftungen unterstützen Organisationen, Projekte oder Einzelpersonen, die in ihrem Sinne aktiv sind.
Operative Stiftungen investieren ihre Mittel in ihre eigenen Projekte und Aktivitäten.
In der Praxis kann auch beides vorkommen, dass z. B. eine operative Stiftung auch einen Teil ihrer Mittel für die Förderung anderer Zwecke verwendet.
Gemeinnützige Stiftung
95 % der Stiftungen in Deutschland unterstützen und fördern unterschiedlichste Bereiche der Kultur, der Wissenschaft, der Gesundheit, des Sports und vieles andere mehr. Die gemeinnützige Stiftung dient neben der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke der steuerlichen Gestaltung bei Erbschaften und Unternehmensnachfolgen.
Was gemeinnützig im Sinne des Rechts ist, entscheidet unter anderem der § 51 ff. AO (Abgabenordnung), der einen Katalog von Arten der Gemeinnützigkeit aufzeigt.
Zustiftung
Wer keine eigene Stiftung errichten will und stattdessen eine steuerbegünstigte Stiftung fördern möchte, kann den Weg einer steuerbegünstigten Zustiftung wählen. Mit einer Zustiftung wird das Stiftungskapital erhöht und bleibt für die Stiftung erhalten. Eine Zustiftung bietet im Gegensatz zu einer Spende größere steuerliche Spielräume durch einen hohen Sonderausgabenabzug, der auf mehrere Steuerjahre verteilbar ist.
Bürgerstiftung
„Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch definierten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.“ (Quelle: Wikipedia)
Familienstiftung
Familienunternehmer, insbesondere wenn sie der Gründergeneration angehören, legen großen Wert darauf, dass ihr Lebenswerk im Alter und über den Tod hinaus unter der nachfolgenden Generation nicht zersplittert und dass ihr Wille und Auftrag fortgeführt werden. Dies wird erreicht, indem das Vermögen dauerhaft auf eine Stiftung übertragen und dadurch von der Familie getrennt wird. Nach Errichtung der Stiftung gehört das gestiftete Vermögen allein der Stiftung. Durch eine entsprechende Gestaltung, wie zum Beispiel mit der Doppelstiftung, kann die Familie durch einen begrenzten Teil der Vermögenserträge versorgt werden, aber über Stimmrechte weitgehenden Einfluss auf die Vermögens- und Unternehmensentwicklung behalten.
Doppelstiftung
Die Doppelstiftung besteht in der Regel aus der Verbindung eine Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung in Verbindung mit einem Unternehmen, wie zum Beispiel einer GmbH. Auf die gemeinnützige Stiftung wird die Mehrheit der Unternehmensanteile übertragen. Die Familienstiftung erhält nur so viele Anteile, wie für den Unterhalt der Familie erforderlich sind. Gleichzeitig behält sie aber die Mehrheit der Stimmrechte. Auf diese Weise kommt es zu einer Trennung von gesellschaftsrechtlichem Einfluss und Kapital. Das Kapital bleibt so im Unternehmen. Gleichzeitig behält die Familie den Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens.
Verbrauchsstiftung
Während viele Stiftungen für die Ewigkeit angelegt sind und dabei über Generationen hinweg den Stifter überdauern, ist die Verbrauchsstiftung dazu angelegt, das Stiftungskapital komplett für die Erreichung eines bestimmten Zwecks auszugeben. Ist das Ziel erreicht und das Geld ausgegeben, endet auch die Stiftung. Die Verbrauchsstiftung wird häufig von Unternehmern und Vermögenden genutzt, um noch zu Lebzeiten mit dem eigenen Kapital ein sinnvolles gemeinnütziges Projekt zu unterstützen und zu finanzieren. Unterstützt eine Stiftung zum Beispiel die Erforschung eines Medikaments oder fördert den Erhalt eines historischen Gebäudes, dann ist der Stiftungszweck erreicht, wenn der heilende Wirkstoff gefunden ist oder das Gebäude fertig wiederaufgebaut ist.
Die Verbrauchsstiftung ist auch für private Stifter interessant. Eine Verbrauchsstiftung braucht wenig Kapital und ein realistisches Ziel. Um eine Stiftung als rechtsfähig anzuerkennen, fordert der Gesetzgeber nicht, dass die Stiftung auf Dauer besteht, sondern nur, dass sie ihr Ziel dauerhaft erreicht. Die Anerkennung als Verbrauchsstiftung setzt voraus, dass die Stiftung für mindestens zehn Jahre besteht. Das bedeutet, dass die Verwirklichung des Stiftungszwecks auch über diesen Zeitraum gesichert sein muss.
Gemeinschaftsstiftungen
Gemeinschaftsstiftungen sind in der Regel rechtsfähige Stiftungen, deren Initiatoren und Unterstützer sich gemeinschaftlich auf die Erreichung bestimmter Ziele konzentrieren, wie beispielsweise im Umweltschutz, Denkmalschutz oder in der Medizin. Die Stiftungen finanzieren sich meist durch das Kapital von Zustiftern und Treuhandstiftern.
Treuhandstiftung
Die nichtrechtsfähige Stiftung, auch als Treuhandstiftung bezeichnet, besteht in der Regel nur aus Vermögenswerten, die ein Stifter an einen Treuhänder (natürliche oder juristische Person abtritt und damit einen dauerhaften Auftrag zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks verbindet.
Die Treuhandstiftung bedarf im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung keine rechtliche Selbstständigkeit, keine Stiftungsgremien, sondern nur den Treuhänder.