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DFB: Verdacht auf Steuerhinterziehung

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist laut Mitteilungen der Tagespresse wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung im Visier der Behörden. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen wohl sechs sowohl aktuelle, als auch ehemalige Aktionäre. In insgesamt fünf Bundesländern wurden Geschäftsräume und Privatwohnungen der Verbandsfunktionäre durchsucht und jede Menge Aktenmaterial sichergestellt. An der großangelegten Aktion waren rund 200 Beamte der Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei beteiligt.
Der konkrete Vorwurf der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf die Erlöse aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Nationalmannschaft 2014 und 2015. Diese sollen fälschlicherweise als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung deklariert worden sein – und zwar bewusst. Dadurch wurde eine Besteuerung in Höhe von 4,7 Millionen Euro umgangen.

Anstoß für die Ermittlungen war ein Vertrags-Passus vom 11.12.2011 zwischen dem DFB und Infront. Die Schweizer Vermarktungsagentur hatte sich aufgrund dieses Vertragsabschnitts dazu verpflichtet, keine Rechte an der Bandenwerbung an Konkurrenten des damaligen Generalsponsors Mercedes und des Generalausrüsters adidas zu vergeben. Dies galt für alle Heimländerspiele der Nationalmannschaft. Durch diese Regelung hat der DFB – trotz Verpachtung der Rechte über seine Sponsorenverträge – aktiv bei der Vergabe der Bandenwerbeflächen mitgewirkt.
Die Folge: Die daraus entstandenen Einnahmen hätten nun nicht mehr der steuerfreien Vermögensverwaltung zugeordnet werden dürfen, sondern dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Der Verdacht der Staatsanwaltschaft: Die Beschuldigten Funktionäre wären sich dieser steuerlichen Unrichtigkeit bewusst gewesen und hätten sie absichtlich gewählt, um dem DFB dadurch Steuervorteile zu verschaffen. Dieses prominente Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, ein besonderes Augenmerk auf die zutreffende steuerliche Einordnung bei Betätigungen einer gemeinnützigen Einrichtung zu legen. Abgrenzungen zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Betätigung können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein und müssen daher genau betrachtet werden. Insbesondere kommt es hier auf Nebenleistungen zur eigentlichen Leistung, sowie auf eine aktive Unterstützung an.

Gerne begleiten wir Sie bei der steuerlichen Einordnung, sprechen Sie uns einfach an!