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Soforthilfe für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen

Die Nothilfe für Sportvereine (Soforthilfe Sport) über zehn Millionen Euro in Nordhrein-Westfalen wurde bis Mitte August 2020 verlängert. Das Hilfsprogramm ist nun auch für gemeinnützige Sportvereine geöffnet, die nicht unternehmerisch tätig sind.

Über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen können notleidende Sportvereine die Soforthilfe online beantragen. Der neue Zeitraum für die Beantragung der Soforthilfe läuft vom 16.05.2020 bis zum 15.08.2020.

Bedingungen und Antragsberechtigung:

Zum Antrag berechtigt sind alle Vereine, die über die Mitgliedsorganisation Sportbund oder Sportfachverband dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Vom Antrag ausgeschlossen sind Kapitalgesellschaften, an denen antragsstellende Vereine beteiligt sind.

Die Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist eine drohende Existenzgefährdung durch einen von der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass, der zur Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

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