NPO

Verlängerung der Maßnahmen zur steuerlichen Unterstützung von Betroffenen der Corona-Krise bis zum 31.12.2023

Das BMF hat mit Schreiben vom 12.12.2022 die gebilligten Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von der Corona-Krise betroffenen gemeinnützigen Einrichtungen aus den BMF-Schreiben vom 09.04.2020 (vgl. auch unseren Beitrag vom 18.01.2021: Steuerliche Maßnahmen Vereine), vom 26.05.2020 (Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen) und vom 18.12.2020 (Zweckbetriebszuordnung für Personal-, Raum-, Sachmittelgestellung und Erbringung anderer Leistungen) bis zum 31.12.2023 verlängert.
Ausgenommen werden der vereinfachte Zuwendungsnachweis und der Spendenempfang für nicht satzungsmäßige Zwecke.